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Teilsperrung „An der Zentlinde“ in Erbach

Sperrung wurde bis 22.09.2023 verlängert

Wichtiger Hinweis zum 15.09.23: 

Die Teilsperrung „An der Zentlinde“ wurde bis zum 22.09.2023 verlängert. Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen.


Ursprüngliche Meldung:

Erbach. Ab nächster Woche Montag (28.08.) wird in Erbach die Straße „An der Zentlinde“ an der Ecke zur „Michelstädter Straße“ bis voraussichtlich 15.09.2023 teilweise gesperrt. Da dadurch nur noch eine einseitige Befahrung in Richtung B45 möglich sein wird, kommt es zu Beeinträchtigungen auf mehreren Linien im lokalen Busverkehr.

Folgende Regelungen gelten für die jeweiligen Buslinien:

Die Haltestellen „Post“ und „Schwimmbad“ mit vorherigem Halt „W.-Borchers-Halle“ entfallen.
Dies gilt nicht für die CityBusse mit vorherigem Halt „W.-v.-Siemens-Str.“.

Die Busse mit der Abfahrt 6:33 Uhr und 6:38 Uhr ab „Hassenroth Brunnen“ (Kurs 3504 & Kurs 3506) bedienen als Alternative zum Halt „Landratsamt“ die Haltestelle „Post“.
Die Fahrten um 7:22 bzw. 7:23 Uhr ab „Erbach Bahnhof“ (Kurs 3509 & Kurs 3511) bedienen regulär den Halt „Landratsamt“.

Alle RufBus-Fahrten:
Wochenends entfällt der Halt „Landratsamt“. Als Alternative dient der Halt „Post“.
In Richtung Vielbrunn gibt es keine Einschränkungen.

Kurs 4400 (Abfahrt 6.50 Uhr am Halt „Ernsbach“):
Die Haltestelle „Landratsamt“ entfällt.

RufBus-Fahrten:
Die Haltestelle „Landratsamt“ entfällt. Als Alternative dient der Halt „Post“.
In Richtung Mossautal gibt es keine Einschränkungen.

Kurs 4502 (Abfahrt 6.50 Uhr am Halt „Ober-Mossau Kirche“):
Die Haltestellen „Stockheim B45“ und „Landratsamt“ entfallen.

Fahrt 4510 (Abfahrt 8.20 Uhr am Halt „Hiltersklingen Wiesenthal“):
Die Haltestelle „Landratsamt“ entfällt. Als Alternative dient der Halt „Post“.

Fahrt 4524 (Abfahrt 13.40 Uhr am Halt „Hiltersklingen Oberdorf“):
Die Haltestellen „Stockheim B45“ und „Landratsamt“ entfallen.

Fahrt 4601, 4603 & 4605 (7.15 Uhr, 12.00 Uhr, 12.55 Uhr ab „Erbach Mittelpunktschule“):
Die Haltestelle „Landratsamt“ entfällt. Als Alternative dient der Halt „Post“.

Fahrt 5037 (12.43 Uhr ab „Michelstadt Bahnhof“):
Die Haltestelle „Stockheim B45“ entfällt.

Allen anderen Fahrten der Linie 50:
Es entfallen die Haltestellen „Stockheim B45“ und „Landratsamt“.
Fahrgäste werden an den Halt „Brunnenstraße“ oder „Roßbacher Weg“ verwiesen.
Diese Regelung gilt nicht in Richtung Michelstadt.