Berufsschul-Ausweis
Beförderung zur Ausbildungsstätte
Liegt der Berufsschulort außerhalb des Geltungsbereichs der Zeitkarte des Ausbildungstarifs, oder werden für die Fahrt zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, kann zum Berufsschulbesuch ein spezieller Berufsschul-Ausweis ausgestellt werden. Er berechtigt zur Hin- und Rückfahrt zur und von der Berufsschule mit Einzelfahrkarten für Kinder.
Die Nutzung der 1. Klasse ist mit einem Zuschlag pro Fahrt oder einer Zuschlag-Zeitkarte möglich. Der Berufsschul-Ausweis wird auch für Übergangstarife angeboten. Der Berufsschul-Ausweis gilt an den eingetragenen Berufsschultagen, jedoch nicht bei Blockunterricht.
Sie erhalten den Berufsschul-Ausweis in der RMV-MobilitätsZentrale Michelstadt. Der Berufsschul-Ausweis gilt auch für Schülerinnen und Schüler bei längeren Praktika. Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Weitere Informationen zum Berufsschul-Ausweis finden Sie beim RMV.