Liegt der Berufsschulort außerhalb des Geltungsbereichs der Zeitkarte des Ausbildungstarifs, oder werden für die Fahrt zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, kann zum Berufsschulbesuch ein spezieller Berufsschul-Ausweis ausgestellt werden. Er berechtigt zur Hin- und Rückfahrt zur und von der Berufsschule mit Einzelfahrkarten für Kinder.

Die Nutzung der 1. Klasse ist mit einem Zuschlag pro Fahrt oder einer Zuschlag-Zeitkarte möglich. Der Berufsschul-Ausweis wird auch für Übergangstarife angeboten. Der Berufsschul-Ausweis gilt an den eingetragenen Berufsschultagen, jedoch nicht bei Blockunterricht.

Sie erhalten den Berufsschul-Ausweis in der RMV-MobilitätsZentrale Michelstadt. Der Berufsschul-Ausweis gilt auch für Schülerinnen und Schüler bei längeren Praktika. Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Weitere Informationen zum Berufsschul-Ausweis finden Sie beim RMV.