Ab dem 30.06.2023 gibt es für Menschen mit einem entsprechenden Berechtigungsnachweis die Möglichkeit das vergünstigte Deutschland-Ticket mit dem Hessenpass mobil zu bestellen.
Berechtigte Personen können somit die 2. Klasse des ÖPNV nicht nur in Hessen, sondern in gesamt Deutschland nutzen.
Das vergünstigte Deutschland-Ticket auf einen Blick
31 Euro pro Monat
Gestartet am 01. August 2023
Monatlich kündbar
Häufige Fragen und Antworten
Der Hessenpass mobil ist ein vergünstigtes Abonnement des Deutschland-Tickets, welches von der Landesregierung in Hessen ins Leben gerufen wurde. Das Ticket soll Menschen mit geringem Einkommen den Erwerb des Deutschland-Tickets ermöglichen.
Den Hessenpass mobil erhalten alle, die in Hessen wohnen und
Bürgergeld bekommen,
Wohngeld bekommen,
Sozialhilfe bekommen oder
Asylbewerberinnen/Asylbewerber sind.
Dies bedeutet konkret: Leistungsberechtigte nach § 7 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Wohngeldberechtigte nach § 3 Abs. 1, 2, 4 und 5 Wohngeldgesetz (WoGG), Leistungsberechtigte nach § 19 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), die laufende Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII erhalten, sowie Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Allen Berechtigten wird der Hessenpass mobil automatisch vom örtlich zuständigen Amt zugeschickt. Beim Kauf des vergünstigten Deutschland-Tickets muss der Hessenpass mobil der Vertriebsstelle vorgelegt werden.
Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket kostet 31 Euro pro Monat im Abonnement.
Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket ist am 1. August 2023 erschienen.
Eine Bestellung für den Folgemonat ist jeweils nur bis zum 10. Tag des Kalendermonats möglich.
Beispiel: Bestellung zum 01. August = Beginn ab 01. September | Bestellung zum 11. August = Beginn zum 01. Oktober
Der Kauf des vergünstigten Deutschland-Tickets erfolgt über den Bestellschein, welchen Sie sich über den nachfolgenden Link herunterladen können.
Bitte übermitteln Sie den ausgefüllten Bestellschein sowie den Berechtigungsnachweis digital an vertrieb@odenwaldmobil.de oder senden die Unterlagen per Post an:
Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG)
Hulster Str. 2
64720 Michelstadt
Alternativ steht Ihnen vor Ort auch das Serviceteam der RMV-MobilitätsZentrale im Bahnhof Michelstadt zur Seite.
Es berechtigt zur Nutzung
- von Regionalzügen (RE, IRE, RB, S-Bahn) in der 2. Wagenklasse in ganz Deutschland.
- Von Bussen, Straßen- und U-Bahnen der Verkehrsverbünde, Landestarifgesellschaften oder Verkehrsunternehmen in ganz Deutschland
- des Fährbetriebs, soweit dieser Teil des Tarifs des Verkehrsverbundes ist.
Dort wo Verbundtarife auch im benachbarten Ausland gelten, kann das vergünstigte Deutschland-Ticket ebenfalls genutzt werden.
Es gilt nicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn (z.B. InterCity, ICE, EC) oder anderer Bahnen/Fernbusbetreiber (z.B. FlixTrain/FlixBus).
Nein. Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket gehört einer bestimmten Person und kann nicht an andere Personen weitergegeben werden. Das Ticket ist nur für denjenigen gültig, für den es ausgestellt wurde. Daher muss ein Lichtbildausweis mitgeführt werden, z. B. Personalausweis oder Aufenthaltstitel und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Amt. Diese können Ihnen den Hessenpass mobil neu ausstellen.
Die Berechtigungsnachweise werden von den für die Sozialleistungen zuständigen Stellen bis Ende Juni automatisch versandt. Sie müssen hierfür nichts tun. Weil dies eine große Anzahl betrifft, kann es sein, dass Berechtigte ihren Nachweis zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhalten.
Die Gültigkeitsdauer des Berechtigungsnachweises ist auf dem Hessenpass mobil abgedruckt. Das vergünstigte Deutschland-Ticket wird für ein Jahr ausgestellt. Ein Verlängerungsantrag muss über einen neuen Bestellschein bis zum 10. des Monats vor Ablauf des Tickets vorgelegt werden. Für die Verlängerung ist die erneute Vorlage eines zu diesem Zeitpunkt gültigen Hessenpass mobil notwendig.
Um das vergünstigte Deutschland-Ticket im Abonnement zu bezahlen, muss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Das bedeutet, dass die Kosten von Ihrem Bankkonto abgebucht werden.
Eine Bezahlung in bar oder per Überweisung ist nicht möglich.
Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket wird als eTicket auf einer Chipkarte ausgegeben.
Sie können das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket jederzeit kündigen.
Bitte beachten Sie: Die Kündigung muss schriftlich bis zum 10. eines Monats erfolgen. Dann wird die Kündigung zum 1. Tag des nachfolgenden Monats wirksam. Wenn die Kündigung nach dem 10. eines Monats erfolgt, endet das Ticket erst zum Ende des darauffolgenden Monats.
Beispiel: Kündigung zum 01. September = Wirksam ab 01. Oktober | Kündigung zum 11. September = Wirksam zum 01. November
Auf dem Hessenpass mobil Berechtigungsnachweis werden in der Regel alle Namen der im Haushalt lebenden Personen, die berechtigt sind, die Vergünstigung zu erhalten, benannt. Wollen alle Personen die Berechtigung nutzen, empfiehlt es sich, das Schreiben für jede Person einmal zu kopieren.
Wenn nicht alle auf der Bescheinigung aufgeführten Personen ein Ticket erwerben wollen, ist bevor diese Bescheinigung vorgelegt wird, die Einwilligung der aufgeführten Personen zur Vorlage einzuholen oder es sind die entsprechenden Namen und persönlichen Daten unkenntlich zu machen. Dies hat datenschutzrechtliche Gründe.
Kinder unter 6 Jahren können kostenlos mitfahren.