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Übergangstarife

Übergangsverkehre zwischen Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)

Im Übergangsverkehr zwischen RMV und VRN können ausgewählte Verkehrsbeziehungen mit nur einer Fahrkarte befahren werden. Hierfür werden im einbezogenen VRN-Bereich fiktive RMV-Tarifgebiete ausgewiesen. Dieses sind die A-Tarifgebiete mit den Kennziffern 45, 46, 47, 4810, 4830, 4850 und 67. Das Tarifgebiet mit der Kennziffer 45 bildet mit dem RMV-Tarifgebiet 39 zusammen ein A-Tarifgebiet. Das Tarifgebiet 67 (Kernstadt Worms) entspricht der VRN-Wabe 43.

Für die unmittelbar aneinander grenzenden RMV- und VRN-Tarifgebiete gelten die Preisbildungsregeln des RMV-Tarifs gemäß Ziffer 3.2.4 der Tarifbestimmungen. Im darüber hinausgehenden Regionalverkehr gelten die aus der „RMVRegionalmatrix“ entnehmbaren Preisstufen. In allen Fällen können jeweils die gesamten bezahlten Tarifgebiete befahren werden.

Der Übergangsverkehr gilt maximal bis zur RMV-Preisstufe 6 und einer speziellen Übergangspreisstufe 17. RMV-Fahrkarten der Preisstufe 7 haben in den außerhalb des RMV-Raumes liegenden Gebieten des Übergangstarifs keine Gültigkeit. Alle über die genannten Tarifgebiete hinausgehenden Fahrten sind wie bisher gebrochen oder per Haustarif des befördernden Verkehrsunternehmens abzuwickeln.

Es kommen in allen Fällen Preise und Fahrkartenangebote des RMV zur Anwendung. SemesterTickets, SchulzeitKarten, SchülerjahresKarten, JobTickets und KombiTickets sind - soweit nicht besonders geregelt - im Übergangsverkehr nicht gültig. [Redaktioneller Hinweis: Die Schülerjahreskarte und die Schulzeitkarte werden zum 1. August 2007 durch die CleverCard abgelöst.] Soweit im Übergangsverkehr auf Schienenverkehrsprodukten (ohne U-Bahn und Straßenbahn) die Preisstufe 5, 6 oder 17 benötigt wird, können auch Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder mit 25% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung mit der BahnCard genutzt werden.

Für Relationen, die ausschließlich im VRN-Gebiet verlaufen, werden Fahrkarten des Übergangstarifs oder des RMV-Tarifs nicht angeboten.

Anerkennungsregeln VRN

Fahrten in den Odenwaldkreis im Tarifgebiet des RMV (VRN-Wabe-Nr. 26) sind mit folgenden VRN-Fahrausweisen der Preisstufe 7 ohne zeitliche Einschränkung möglich:

  • Tageskarte
  • Jugendgruppen-Karte
  • Job-Ticket
  • Karte ab 60
  • RheinNeckar-Ticket
  • MAXX-Ticket
  • SuperMAXX-Ticket
  • Semester-Tickets

Umgekehrt gibt es einen Übergangstarif für Fahrten aus dem Gebiet des Landkreises Bergstraße, aus Eberbach, Worms, Weinheim, Laudenbach oder Hemsbach in den RMV. Das heißt, Sie können dann ein RMV-Ticket lösen, aber höchstens bis zur RMV-Preisstufe 17.

Übergangsverkehre zwischen VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) und RMV

Im Übergangsverkehr zwischen RMV und VAB können ausgewählte Verkehrsbeziehungen mit nur einer Fahrkarte befahren werden. Hierfür werden im einbezogenen VAB-Bereich fiktive RMV-Tarifgebiete ausgewiesen. Dieses sind die A-Tarifgebiete mit den Kennziffern 90 bis 96.

Für die unmittelbar aneinandergrenzenden RMV- und VAB-Tarifgebiete gelten die Preisbildungsregeln des RMV-Tarifs gemäß Ziffer 3.2.4 der Tarifbestimmungen. Im darüber hinaus gehenden Regionalverkehr gelten die aus der „RMVRegionalmatrix“ entnehmbaren Preisstufen und Tarifgebietskombinationen. In allen Fällen können jeweils die gesamten bezahlten Tarifgebiete befahren werden.

RMV-Fahrkarten der Preisstufe 7 haben in den außerhalb des RMV-Raumes liegenden Gebieten des Übergangstarifs keine Gültigkeit. Alle über die einbezogenen Tarifgebiete hinausgehenden Fahrten sind wie bisher gebrochen oder per Haustarif des befördernden Verkehrsunternehmens abzuwickeln.

Es kommen in allen Fällen Preise und Fahrkartenangebote des RMV zur Anwendung. SemesterTickets, SchulzeitKarte, SchülerjahresKarten, JobTickets und Kombi-Tickets sind - soweit nicht besonders geregelt - im Übergangsverkehr nicht gültig. [Redaktioneller Hinweis: Die Schülerjahreskarte und die Schulzeitkarte werden zum 1. August 2007 durch die CleverCard abgelöst.] Soweit im Übergangsverkehr auf Schienenverkehrsprodukten (ohne U-Bahn und Straßenbahn) die Preisstufe 5, 6 oder 17 benötigt wird, können auch Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder mit 25% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung mit der BahnCard genutzt werden.

Für Relationen, die ausschließlich im VAB-Gebiet verlaufen, werden Fahrkarten des Übergangstarifs oder des RMV-Tarifs nicht angeboten.