Mit Zeitkarten zum ermäßigten Ausbildungstarif können alle Fahrgäste von 6 bis einschließlich 14 Jahren sowie Schüler, Auszubildende, Praktikanten und Studenten im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) fahren. Zur Berechtigung muss ein amtlicher Altersnachweis oder die vom RMV vorgesehene (und von der Ausbildungsstätte ausgefüllte) Bestellkarte für die Kundenkarte vorgelegt werden.

Aufgrund dieser persönlichen Voraussetzung sind diese Zeitkarten nicht übertragbar. Es besteht auch keine Mitnahmeregelung. Auf die Wertmarke muss immer die Nummer der Kundenkarte mit einem Kugelschreiber übertragen werden – andernfalls ist die Wertmarke ungültig! Die Zeitkarten bestehen immer aus einer Kundenkarte und einer gültigen Wertmarke.

Kundenkarten können auch in elektronischer Form als Berechtigungsnachweis auf einer Chipkarte ausgegeben werden. Allerdings erfolgt die Ausgabe der Berechtigung durch die Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) aktuell nur in Papierform. Den entsprechenden Bestellschein finden Sie auf der rechten Seite.