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Fahrradmitnahme

Informationen zur Fahrradmitnahme im Nahverkehr

Die Mitnahme von Fahrrädern in den RMV-Verkehrsmitteln richtet sich nach den „Allgemeinen Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern im RMV“. Diese Bedingungen gelten für alle Verkehrsunternehmen im RMV und sind nach § 10 Abs. 1 Bestandteil der „Gemeinsamen Beförderungsbedingungen“.

Fahrräder werden in den von den Verkehrsunternehmen bekannt gemachten Verkehrsmitteln / Linien im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität befördert. Ansonsten ist die Fahrradmitnahme ausgeschlossen.

Die Verkehrsunternehmen können die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten einschränken oder auch bestimmte Busse von der Fahrradmitnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht. Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern trifft das Fahrpersonal nach den Umständen des Einzelfalls. Wird die Fahrradmitnahme zugelassen, erfolgt die Beförderung unentgeltlich.

Regelungen für den lokalen Busverkehr

Ein Anspruch auf Fahrradmitnahme besteht nur auf den eigens dafür eingerichteten „NaTourBus-Linien“. Hierbei gilt gem. Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 10.09.2003 (III 33.2 – 66 f 02 / 07 – RMV – (3): Eine Haftung des Verkehrsunternehmens für Schäden, die im Rahmen der Beförderung oder beim Be- und Entladen am Fahrrad entstehen oder durch dieses verursacht werden, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Der Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, dass das mitgebrachte Fahrrad so verstaut oder abgestellt wird, dass es keine erhöhte Betriebsgefahr bedeutet. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.

Bei den als „RufBus“ mit dem Symbol  gekennzeichneten Fahrten ist Voraussetzung, dass die Fahrradmitnahme mit der Bestellung angemeldet wurde. Aufgrund der für „RufBus“-Fahrten regelmäßig eingesetzten Beförderungsmittel (Kleinbus) ist die Mitnahme auf 3 Fahrräder begrenzt. Im übrigen Linienverkehr entscheidet das Verkehrsunternehmen bzw. das Fahrpersonal nach den Umständen des Einzelfalls, ob eine Fahrradmitnahme erfolgen kann.

Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Fahrradmitnahme in den Spitzenzeiten des Schülerverkehrs von 6 – 8 Uhr und 11 – 16 Uhr. Auch außerhalb der Spitzenzeiten des Schülerverkehrs müssen sich größere Gruppen (mit mehr als 5 Fahrrädern) grundsätzlich anmelden. Die Anmeldung kann bei der MobilitätsZentrale / Kundenzentrale oder beim Verkehrsunternehmen erfolgen. Dem Kunden gegenüber ist nach Abstimmung mit dem betriebsdurchführenden Verkehrsunternehmen zu bestätigen, ob und in welcher Weise die Beförderung sichergestellt werden kann.

Regelungen für die Odenwaldbahn

Eine Beförderung von bis zu 9 Fahrrädern je Triebwagen ist möglich, solange der Platz nicht für andere Fahrgäste bzw. Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Rollstuhl benötigt wird. Bis zu drei Fahrräder können im Mehrzweckbereich in WC-Nähe, sechs weitere im hinteren Mehrzweckbereich abgestellt werden. Das Abstellen von Fahrrädern in den Türbereichen sowie in den Zwischengängen ist nicht zulässig.

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen empfiehlt, montags bis freitags in den stark frequentierten Berufs- und Schülerzügen auf die Mitnahme von Fahrrädern zu verzichten. Am Wochenende und an Feiertagen ist die Fahrradmitnahme generell möglich. Reisegruppen mit Fahrrädern müssen sich frühzeitig bezüglich der Fahrrad-Mitnahmemöglichkeiten bei dem Eisenbahnverkehrsunternehmen anmelden.

Bei Kapazitätsengpässen regelt das Zugpersonal die weitere Mitnahme der Fahrräder. Die Entscheidung im Einzelfall liegt – abhängig von der Auslastung der einzelnen Züge – beim Zugpersonal.

Kontakt zur VIAS GmbH: Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 17.00 Uhr, Tel.: 06061 7062630, Fax: 06061 7062631