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Maskenpflicht in Bus und Bahn gilt weiterhin

FFP2-, KN95-, N95- oder vergleichbare Masken empfohlen

In Bussen und Bahnen gilt weiterhin die von Bund und Ländern verordnete Maskenpflicht. Das Land Hessen verpflichtet in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs zum Tragen von medizinischen Masken. Hierzu zählen OP-Masken sowie Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Atemventil. Empfohlen werden Masken der höchsten Standards wie beispielsweise FFP2, da diese den bestmöglichen Schutz vor Ansteckung sowohl für diejenigen, welche die Maske tragen, als auch für alle mitreisenden Fahrgäste bieten.

Sonstige Mund-Nase-Bedeckungen, wie Alltagsmasken aus Stoff oder Tücher, sind in Bus und Bahn nicht erlaubt. Die Maskenpflicht gilt für alle Fahrgäste mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren sowie Fahrgästen, die aus gesundheitlichen Gründen keine medizinischen Masken tragen können.

An Bushaltestellen und Bahnhöfen ist das Maske tragen seit der jüngsten Änderung der gesetzlichen Vorgaben Anfang April freiwillig.

Weitere Informationen zur Maskenplicht im öffentlichen Nahverkehr in Hessen finden sich unter:
https://www.hessen.de/Reisen-und-OePNV

[Quelle: www.rmv.de]