Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen garantiert mobil!

Teil A:    Nutzungsbedingungen für das Informations- und Buchungssystem Odenwaldmobil.de

Inhalt:   

1.    Allgemeine Regelungen für den Umgang mit dem Informations- und Buchungssystem Odenwaldmobil.de und der MobilitätsZentrale der OREG

2.    Registrierung von Fahrgästen / Mitfahrern und Mitnahmeanbietern

3.    Regelungen zur Handhabung des internen Abrechnungskontos

4.    Kauf von HandyTickets bei flexiblen Bedienungsformen und Mitnahmefahrten

5.    Nutzung der „garantiert mobil!“-Kundenkarte




1.    Allgemeine Regelungen für den Umgang mit dem Informations- und Buchungssystem odenwaldmobil.de und der MobilitätsZentrale der OREG

1.1    Die OREG stellt unter www.odenwaldmobil.de ein internetbasiertes Informations- und Buchungssystem (weiter „Buchungsportal“) bereit, das dabei unterstützt, Mitnahmefahrten durchzuführen und flexible Bedienungsformen des ÖPNV im Verkehrsgebiet der OREG zu nutzen. Das Buchungsportal ist auch als Web-Applikation für mobile Anwendungen auf Smartphone und Tablet-PC mit den Betriebssystemen IOS und Android verfügbar. Die App steht kostenfrei im App-Store zum Download zur Verfügung.

1.2    Die OREG stellt ein telefonisch und persönlich erreichbares Büro (weiter „MobilitätsZentrale“) bereit, das während der Servicezeiten im persönlichen Kontakt oder per Telefon Auskünfte über Mitnahmefahrten und flexible Bedienungsformen im Verkehrsgebiet der OREG erteilt und Mitnahmeanbieter, Mitfahrer und Fahrgäste bei allen Aktivitäten rund um die Mitnahmefahrten und flexiblen Bedienungsformen des ÖPNV im Verkehrsgebiet der OREG unterstützt. Die Servicezeiten der MobilitätsZentrale sind der Homepage der OREG unter www.odenwaldmobil.de zu entnehmen.

1.3    Ein Anspruch auf Nutzung des Buchungsportals und der MobilitätsZentrale besteht nicht. Der OREG bleibt eine zeitweilige Beschränkung ihrer Leistungen aus Gründen der Systemauslastung, der Integrität und der Sicherheit des Buchungsportals und der MobilitätsZentrale oder der Durchführung erforderlicher Wartungsarbeiten vorbehalten. Zudem kann die OREG den Betrieb des Buchungsportals und der MobilitätsZentrale ohne Angabe von Gründen jederzeit einstellen. In diesem Falle werden die internen Verrechnungskonten ausgeglichen und alle gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht.

1.4    Fahrgäste / Mitfahrer und Mitnahmeanbieter können sich im Buchungsportal selbst registrieren oder ihre Registrierung mit Hilfe der MobilitätsZentrale durchführen lassen.

1.5    Fahrgäste / Mitfahrer und Mitnahmeanbieter sind für die vertrauliche Behandlung ihres Nutzernamens, Passwortes und Authentifizierungskennwortes, das sie im Rahmen der Registrierung angeben, verantwortlich. Insbesondere sind sie für jede Nutzung und alle Aktivitäten unter Verwendung ihres Nutzernamens, Passwortes oder Authentifizierungskennwortes, einschließlich der Verwendung des Nutzernamens, Passwortes oder Authentifizierungskennwortes durch Dritte, allein verantwortlich. Sie verpflichten sich, die OREG von einer unbefugten oder missbräuchlichen Nutzung des Buchungsportals oder der MobilitätsZentrale unter Nutzung ihres Namens oder ihres Nutzernamens, Passwortes oder Authentifizierungskennwortes unverzüglich zu unterrichten.

1.6    Fahrgäste / Mitfahrer und Mitnahmeanbieter dürfen das Buchungsportal oder Teile hiervon

a.    nicht manipulieren oder kopieren oder die Funktionalität des Buchungsportals beeinträchtigen,
b.    nicht für pornographische, kindergefährdende, verfassungsfeindliche, gewaltverherrlichende, rassistische oder andere Inhalte nutzen, die gegen die Gesetze oder die guten Sitten verstoßen oder den Grundsätzen der OREG zur Unterstützung von Mitnahmefahrten und der Durchführung flexibler Bedienungsformen widersprechen,
c.    nicht dazu nutzen, Massensendungen zu verbreiten, Werbung zu betreiben, an andere Nutzer Kettenbriefe o.ä. zu versenden oder ihnen Produkte oder über Mitnahmeangebote hinausgehende Dienstleistungen anzubieten, es sei denn, es läge eine schriftliche Erlaubnis hierzu vor.

1.7    Fahrgäste / Mitfahrer und Mitnahmeanbieter dürfen

a.    keine wissentlich falschen oder missverständlichen Angaben machen oder sich unter Vorgabe einer falschen Identität anmelden,
b.    Mitnahmeanbieter oder andere Mitfahrer oder Fahrgäste nicht beleidigen, verleumden oder in irgendeiner Weise diffamieren, belästigen oder schädigen,
c.    das Buchungsportal und die MobilitätsZentrale nicht zum Aufbau und zum Betrieb eines anderen Vermittlungsservice unter anderem Namen nutzen,
d.    das Buchungsportal, die Dienste der MobilitätsZentrale und die sich daraus ergebenden Informationen ausschließlich zur Nutzung flexibler Bedienungsformen und zur Durchführung von Mitnahmefahrten zu nutzen. Jede sonstige Verwendung ist untersagt.

1.8    Mit seiner Registrierung erkennt der Nutzer des Informations- und Buchungssystems die Nutzungsbedingungen als verbindlich an. Sie werden Bestandteil des insoweit abgeschlossenen Vermittlungsvertrages. Dies gilt auch, wenn die Registrierung auf Antrag durch die MobilitätsZentrale erfolgt.


2.    Registrierung von Fahrgästen / Mitfahrern und Mitnahmeanbietern

2.1    Mit der Registrierung erhalten die registrierten Personen Zugang zu umfassenden Diensten des Buchungsportals und der MobilitätsZentrale zur Nutzung flexibler Bedienungsformen bzw. zur Durchführung von Mitnahmefahrten. Einfache Informationsdienste des Buchungsportals und der MobilitätsZentrale sind auch ohne eine Registrierung nutzbar.

2.2    Die Registrierung ist nur für Personen möglich, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
 
2.3    Die Registrierung kann zum einen von einem Fahrgast / Mitfahrer und Mitnahmeanbieter selbst mittels Buchungsportal der OREG unter www.odenwaldmobil.de durchgeführt werden. Zur Registrierung mittels Buchungsportal ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Bei der Registrierung ist ein Nutzername und ein persönliches Passwort anzugeben, mit deren Hilfe der Nutzer sich später einloggen kann und damit Zugriff auf seine persönlichen Daten und die Dienste des Buchungsportals erhält.

2.4    Eine andere Möglichkeit zur Registrierung besteht darin, sie von der MobilitätsZentrale der OREG durchführen zu lassen. In diesem Fall ist ein Registrierungsformular auszufüllen, zu unterschreiben und per Fax oder Post an die Zentrale zu senden. Das Registrierungsformular liegt in der MobilitätsZentrale aus. Nach erfolgter Registrierung erhält der Fahrgast / Mitfahrer bzw. Mitnahmeanbieter auch seine Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) zum Buchungsportal auf dem Postweg zugesandt, so dass er später auch das Buchungsportal selbst nutzen kann.

2.5    Bei der Registrierung wird vom Fahrgast / Mitfahrer oder Mitnahmeanbieter ein Authentifizierungskennwort angegeben, mit dessen Hilfe dann später die erweiterten Dienste der MobilitätsZentrale zur Nutzung flexibler Bedienungsformen und zur Durchführung von Mitnahmefahrten genutzt werden können.

2.6    Mit seiner Registrierung stimmt der Teilnehmer der Einrichtung eines internen Verrechnungskontos zu und beauftragt die OREG mit dessen treuhänderischen Verwaltung.

2.7    Nach der Registrierung bekommt der Fahrgast / Mitfahrer bzw. Mitnahmeanbieter die Nummer des internen Verrechnungskontos mitgeteilt. Weiter erhält er eine Garantiert-Mobil!-Kundenkarte, auf der alle für ihn nötigen Daten vermerkt sind und die auch zur Legitimation bei Antritt einer taxOMobil- oder Mitnahmefahrt zu nutzen ist.

2.8    Ein Anspruch auf eine Registrierung besteht nicht. Die OREG ist berechtigt, die Registrierung von Personen ohne Angabe von Gründen abzuweisen.

2.9    Jede natürliche Person darf sich nur einmal registrieren.

2.10    Personen, die sich als Fahrgast registrieren lassen, erhalten die Rechte zur eigenständigen Buchung und Stornierung von flexiblen Bedienungsformen und angebotenen Mitnahmefahrten über das Buchungsportal. Zur Buchung und Stornierung von taxOMobil-Fahrten über die MobilitätsZentrale ist ebenfalls die Registrierung als Fahrgast nötig. RufBus-Fahrten können dagegen auch ohne Registrierung mit Hilfe der MobilitätsZentrale gebucht und storniert werden.

2.11    Personen, die sich als Mitnahmeanbieter registrieren lassen, erhalten die Rechte zum eigenständigen Anbieten und Stornieren von Mitnahmefahrten über das Buchungsportal.

2.12    Im Rahmen der Registrierung werden von den zu registrierenden Personen die Daten angegeben, die für die spätere Buchung von flexiblen Bedienungsformen oder das Zustandekommen von Mitnahmefahrten erforderlich sind. Darüber hinaus können auf freiwilliger Basis weitere Angaben gemacht werden, die als optional gekennzeichnet sind und weitere Leistungen des OREG ermöglichen.

2.13    Die OREG gewährleistet die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes (Datenschutzhinweise, siehe Datenschutzhinweise).

2.14    Alle bei der Registrierung angegebenen Daten können später wieder direkt über das Buchungsportal oder mit Hilfe der MobilitätsZentrale geändert werden. Eine Ausnahme hiervon stellt der Nutzername dar, der aus systemtechnischen Gründen nicht mehr geändert werden kann.

2.15    Die registrierten Personen sind angehalten, die von ihnen gemachten Angaben, insbesondere auch ihre Adresse, stets aktuell zu halten.

2.16    Eine registrierte Person kann ihre Rechte zur Nutzung des Buchungsportals und der MobilitätsZentrale jederzeit über das Buchungsportal oder über die MobilitätsZentrale wieder abgeben (Löschen der Account-Daten). Nach Abgabe der Rechte werden Guthaben auf dem internen Verrechnungskonto ausbezahlt und die individuellen Nutzerdaten gelöscht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


3.    Regelungen zur Handhabung des internen Verrechnungskontos

3.1    Im Rahmen der Registrierung wird für Mitnahmeanbieter, Fahrgäste und Mitfahrer ein internes Verrechnungskonto ) eingerichtet.

3.2    Über das interne Verrechnungskonto werden zu entrichtende Beförderungsentgelte von Fahrgästen und Fahrtkostenbeteiligungen von Mitfahrern eingezogen und Gutschriften an Mitnahmeanbieter erteilt. Für rechtzeitig stornierte flexible Bedienungsformen oder Mitfahrten erfolgt eine Rückbuchung des Beförderungsentgeltes bzw. des Fahrkostenbeitrags auf das Verrechnungskonto.

3.3    Auf das interne Verrechnungskonto können auf verschiedene Arten Geldbeträge einbezahlt oder überwiesen werden:

a.    Banküberweisung: Auf das interne Verrechnungskonto kann von einer Bank unter Angabe der Kundenkontonummer Geld überwiesen werden.
b.    PayPal: Auf das interne Verrechnungskonto kann ein Geldbetrag per PayPal überwiesen werden. Hierbei ist ein Mindestbetrag von 10,- € zu überweisen. Der überwiesene Betrag wird dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Die Transaktionskosten werden von der OREG übernommen.
c.    Bareinzahlung: Auf das interne Verrechnungskonto kann in der MobilitätsZentrale eine Bareinzahlung erfolgen.
d.    Lastschrift: Das Verrechnungskonto kann per Lastschriftverfahren aufgeladen werden. Hierzu müssen die Kontendaten im Buchungsportal abgelegt sein und das SEPA-Lastschriftmandat muss der OREG unterschrieben vorliegen. Beim Lastschriftverfahren ist ein Mindestbetrag von 10,- € anzugeben. Nach einer Bestätigung des Abbuchungswunsches bekommt der Inhaber des internen Verrechnungskontos eine Vorabinformation zur gewünschten Abbuchung per E-Mail zugesandt. Der entsprechende Betrag steht dann dem Nutzer sofort zur Begleichung von Beförderungsentgelten bzw. Fahrtkostenbeiträgen zur Verfügung.

3.4    Ein Fahrgast / Mitfahrer oder Mitnahmeanbieter kann einen Betrag von seinem internen Verrechnungskonto auf sein Bankkonto überweisen lassen.

3.5    Ein Fahrgast / Mitfahrer oder Mitnahmeanbieter kann sich für jeden Monat die Bewegungen auf seinem internen Verrechnungskonto im Buchungsportal anzeigen lassen oder sich darüber in der MobilitätsZentrale informieren.


4.    Kauf von HandyTickets bei flexiblen Bedienungsformen und Mitnahmefahrten

4.1    Konventionelle Linienfahrten, RufBus-Fahrten oder Schienenverkehrsmittel des Verbundverkehrs können als Einzelfahrten oder in Kombination mit taxOMobil- oder Mitnahmefahrten im Vor- oder Nachlauf über das Verrechnungskonto abgerechnet werden. Damit verbunden kann als Nachweis zur Entrichtung des RMV-Grundtarifs ein Handy-Ticket vorreserviert werden.

4.2    Wurden bei einer Fahrt noch weitere Personen mit angemeldet, sind als Nachweis zur Zahlung des Entgeltes auch für diese Personen Handy-Tickets anzufordern. Es können aber nur maximal drei Handy-Tickets (buchende Person plus maximal zwei weitere Personen) angefordert werden.

4.3    Handy-Tickets können nur mittels der Garantiert-mobil!-App heruntergeladen werden. Um die App nutzen zu können, ist ein geeignetes Smartphone oder Tablet-PC (IOS oder Android) nötig. Eine gesonderte Registrierung unter www.rmv.de, um das Handy-Ticket nutzen zu können, ist nicht erforderlich.

4.4    Der Fahrgast trägt die Verantwortung dafür, dass wenn er Handy-Tickets bestellt, er tatsächlich auch über ein entsprechendes Smartphone und die Garantiert-mobil!-App verfügt. Ist der Fahrgast bzw. Mitfahrer nicht im Besitz eines entsprechenden Smartphones, kann er den RMV-Grundtarif zur Benutzung konventioneller Linienfahrten, RufBus-Fahrten und Schienenverkehrsmittel des Verbundverkehrs nicht über das Verrechnungskonto abrechnen und per Handy-Ticket nachweisen lassen.

4.5    Werden Fahrten bis zu 60 Minuten vor Fahrtantritt wieder storniert, verfällt damit auch ein hierfür vorreserviertes Handy-Ticket und dem Fahrgast bzw. Mitfahrer wird der mit der Buchung einbehaltene RMV-Grundtarif wieder auf sein internes Verrechnungskonto zurücküberwiesen.

4.6    Das Buchungsportal informiert den Fahrgast bzw. Mitfahrer per E-Mail 60 Minuten vor Fahrtantritt darüber, dass er sein Handy-Ticket herunterladen muss. Der Fahrgast bzw. Mitfahrer muss dann das Herunterladen aktiv über seine Garantiert-mobil!-App veranlassen.
 
4.7    Wenn ein vorreserviertes Handy-Ticket nicht heruntergeladen wird, bleibt das Verrechnungskonto trotzdem mit dem für die Fahrt zu entrichtenden RMV-Grundtarif belastet. Der Fahrgast bzw. Mitfahrer verfügt in diesem Fall aber über keinen Nachweis darüber, dass der RMV-Grundtarif beglichen wurde, und er läuft in Gefahr, dass er in den Bussen oder Schienenverkehrsmitteln des Verbundverkehrs zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes aufgefordert wird.

4.8    Eine Rückgabe des heruntergeladenen Handy-Tickets ist nicht mehr möglich.


5.    Nutzung der „Garantiert-Mobil!“-Kundenkarte

5.1    Nach erfolgreicher Registrierung als Fahrgast / Mitfahrer oder Mitnahmeanbieter erhält dieser eine Garantiert-Mobil!-Kundenkarte. Auf dieser sind wichtige personenbezogene Informationen aufgedruckt. Auf der Kundenkarte werden keine elektronischen Daten gespeichert.

5.2    Die registrierten Personen sind für die vertrauliche Behandlung ihrer Garantiert-Mobil!-Kundenkarte verantwortlich.

5.3    Die registrierten Personen sind für jede Nutzung und alle Aktivitäten unter Verwendung ihrer Garantiert-Mobil!-Kundenkarte, einschließlich der Verwendung der Angaben auf der Karte durch Dritte, allein verantwortlich.

5.4    Die registrierten Personen verpflichten sich, der OREG von einer unbefugten oder missbräuchlichen Nutzung ihrer Garantiert-Mobil!-Kundenkarte unverzüglich zu unterrichten.

5.5    Die registrierten Personen sind verpflichtet, bei Verlust ihrer Karte, aus welchem Grund auch immer, diese unverzüglich über die MobilitätsZentrale sperren zu lassen, um einen Missbrauch auszuschließen.



Teil B:    Regelungen für die Vermittlung von Mitnahmefahrten

1.    Hinweis

1.1
    Die OREG betreibt ein digitales internetbasiertes Informations- und Buchungssystem  „IBS-Odenwaldmobil“ (Mobilitätsportal), mit dessen Unterstützung private und gewerbliche Mitnahmefahrten vermittelt werden. Der Zugang zum Buchungsportal kann auch über die MobilitätsZentrale der OREG erfolgen (s. Kapitel 1 der Nutzungsbedingungen im Teil „A“)

1.2    Auf dem Mobilitätsportal können Bürgerinnen und Bürger (als „private Anbieter“) oder Unternehmer (natürliche oder juristische Personen als „gewerbliche Anbieter“) Autofahrten mit Personenkraftwagen zur Mitfahrt für weitere Personen anbieten (Mitnahmefahrten). Dabei bestimmt der Anbieter Start und Ziel der Fahrt selbst.

1.3    Die OREG vermittelt diese Mitnahmefahrten an interessierte Fahrgäste, die diese über das Mobilitätsportal direkt bei dem privaten Anbieter buchen können.

1.4    Die OREG handelt nicht als Verkehrsunternehmen, sondern ist Vermittler der Beförderungsleistung. Für ihre Leistungen erhebt die OREG eine Vermittlungsgebühr nach näherer Regelung in Kapitel 7.

1.5    Die Fahrt selbst wird von dem jeweiligen Anbieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt. Der Beförderungsvertrag kommt zwischen dem Anbieter der Mitnahmefahrt und dem Mitfahrer mit Abschluss der entsprechenden Fahrtbuchung zustande.

1.6    Nach jeder Fahrt können sich Mitfahrer und Mitnahmeanbieter gegenseitig bewerten. Neben der Abgabe einer bestimmten Anzahl von Sternen als allgemeines Qualitätskriterium, besteht hierbei auch die Möglichkeit, einen kurzen Kommentar mit abzugeben, der später auch noch geändert werden kann. Mitnahmeanbieter und Mitfahrer sind hierbei angehalten, keine anstößigen Kommentare abzugeben und die Netiquette einzuhalten. Falls es trotzdem zu nicht zumutbaren Kommentaren kommen sollte, können betroffene Mitnahmeanbieter oder Mitfahrer das Löschen der Bewertung durch die OREG verlangen.

1.7    Die folgenden Bestimmungen legen die Bedingungen fest, unter denen die OREG Mitnahmefahrten vermittelt.


2.    Rechtsstatus von Mitnahmefahrten

2.1
    Die auf der Grundlage der nachstehenden Regelungen von der OREG vermittelten Mitnahmefahrten unterliegen nicht der gewerblichen Personenbeförderung und sind daher nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 PBefG nicht genehmigungspflichtig. Private Mitnahmeanbieter verfolgen mit ihrem Angebot keine gewerblichen oder erwerbsmäßigen Absichten.

2.2    Der Fahrtanbieter kann private (genehmigungsfreie) Mitnahmefahrten jederzeit auch außerhalb des Informations- und Buchungssystems der OREG anbieten. Will er die Vermittlungsplattform nutzen, erkennt er die Nutzungsbedingungen nach Teil A sowie die Regelungen für die Vermittlung von Mitnahmefahrten nach diesem Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2.3    Mit erfolgreicher Registrierung kommt ein Vertrag zwischen der OREG und dem Anbieter bzw. dem Mitfahrer zustande, der die Nutzung des Mobilitätsportals zum Zweck der Vermittlung von Mitnahmefahrten zum Gegenstand hat („Nutzungs- und Vermittlungsvertrag“). Die vorliegenden Nutzungsbedingungen nach Teil A werden in ihrer bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags.

2.4    Durch eine abgeschlossene Buchung für eine Mitnahmefahrt kommt zwischen dem Fahrgast und dem Anbieter der Fahrt ein Beförderungsvertrag zustande. Die OREG wird in diesem Verhältnis weder Vertragspartner noch handelt sie als Vertreterin des Anbieters oder des Mitfahrers. Die Mitnahmefahrt wird zwischen dem Mitnahmeanbieter und dem Mitfahrer eigenverantwortlich durchgeführt.

2.5    Die OREG ist nicht für den Inhalt des Mitnahmeangebots des Anbieters, den Zustand seines Fahrzeugs und die ordnungsgemäße Durchführung der Mitnahmefahrt verantwortlich.

2.6    Die Mitnahmefahrt wird zwischen dem Mitnahmeanbieter und allen Mitfahrern eigenverantwortlich durchgeführt. Die OREG wird nicht Vertragspartei und übernimmt keine Haftung für Mängel des zwischen dem Mitnahmeanbieter und dem Mitfahrer geschlossenen Beförderungsvertrages. Die OREG haftet insbesondere nicht für die physische oder psychische Fahrtüchtigkeit des Mitnahmeanbieters bzw. für das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis des Mitnahmeanbieters. Die OREG haftet auch nicht für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr und das Vorliegen der erforderlichen Verkehrs- und Betriebssicherheit des von dem Mitnahmeanbieter verwendeten Fahrzeuges. Zudem haftet die OREG weder für Schäden durch Unfälle während der Mitnahmefahrt noch für Schäden durch Abweichungen des Mitnahmeanbieters von der vereinbarten Mitnahmefahrt.


3    Zugang zum Informations- und Buchungssystem „IBS-Odenwaldmobil“

3.1
    Der Zugang zum Informations- und Buchungssystem der OREG kann über eine per Internet erreichbare Plattform unter www.odenwaldmobil.de erfolgen, auf die auch eine Mobil!-App führt. Ein barrierefreier Zugang zum Buchungssystem ist über eine personenbediente Servicestelle (MobilitätsZentrale der OREG) gewährleistet. Die Servicezeiten werden auf der Homepage der OREG unter www.odenwaldmobil.de veröffentlicht.

3.2    Vor der der erstmaligen Nutzung müssen sich Mitfahrer und Mitnahmeanbieter im Buchungssystem registrieren. Bezüglich Registrierung gelten die Regelungen zur Registrierung  nach Teil A, Kapitel 2.

3.3    Zur Anmeldung und Stornierung von Mitnahmefahrten über die MobilitätsZentrale der OREG ist die Angabe des Authentifizierungskennwortes erforderlich, das der Mitnahmeanbieter bzw. der Mitfahrer bei seiner Registrierung angegeben hat.

3.4    Die OREG kann den Betrieb des Informations- und Buchungssystem „IBS-Odenwaldmobil“  jederzeit ohne Angabe von Gründen temporär oder dauerhaft einstellen. Wenn dies geschieht, werden ggf. noch vorhandene Guthaben auf dem internen Verrechnungskonto ausgezahlt und die individuellen Nutzerdaten gelöscht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


4    Regelungen für Mitnahmeanbieter

4.1
    Über das Buchungsportal der OREG können Mitnahmefahrten von natürlichen und juristischen Personen angeboten werden. Mit dem Angebot ist auch gleichzeitig das verbindliche Angebot des Mitnahmeanbieters zum Abschluss eines konkreten Beförderungsvertrags mit einem oder mehreren Mitfahrern verbunden. Der Beförderungsvertrag kommt mit der Buchung der Mitnahmefahrt zustande.

4.2    Die Möglichkeit, auf dem Mobilitätsportal Mitnahmefahrten anzubieten, steht jedem Anbieter nach erfolgreicher Registrierung für einen Zugang zum Mobilitätsportal offen. Die Registrierung kann in dem hierfür eingerichteten Anmeldeportal unter vollständiger und richtiger Angabe der dort als verpflichtend gekennzeichneten Daten beantragt werden.

4.3    Ein privater Anbieter einer Mitnahmefahrt muss mindestens 21 Jahre alt und im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Klasse „B“) sein. Soweit juristische Personen Mitnahmefahrten anbieten, muss der verantwortliche Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein.

4.4    Der private Anbieter einer Mitnahmefahrt ist für seine physische und psychische Fahrtüchtigkeit, das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis und die erforderliche Verkehrs- und Betriebssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Fühlt er sich fahruntüchtig, darf er keine Mitnahmefahrten anbieten und keine Fahrten durchführen. Wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot erteilt, hat er umgehend angebotene Mitnahmefahrten zu stornieren.

4.5    Auch Verkehrsunternehmen, die Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG betreiben, können damit verbundene Leerfahrten als Mitnahmefahrten anbieten (gewerbliche Anbieter)

4.6    Mitnahmeanbieter erbringen die Beförderungsleistung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Anbieters wird durch den Vermittlungs-vertrag nicht beeinträchtigt.

4.7    Das von privaten Mitnahmeanbietern einzusetzende Fahrzeug muss nach seiner Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sein (Klassifizierung als Personenkraftwagen). Gewerbliche Anbieter können auch Fahrzeuge mit höheren Platzkapazitäten einsetzen. Das Fahrzeug muss amtlich zugelassen und in ausreichendem Umfang haftpflichtversichert sein. Der Fahrtanbieter ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug stets verkehrssicher und die erforderliche Hauptuntersuchung durchgeführt ist. Eine besondere Fahrzeugausstattung ist nicht vorgeschrieben.

4.8    Dem Mitnahmeanbieter wird empfohlen, seine Kfz-Versicherung über die Durchführung von Mitnahmefahrten zu informieren und sich Auskunft über den Fortbestand seines Versicherungsschutzes einzuholen. Die OREG stellt dazu eine Vorlage zur Information der Versicherung auf ihrer Homepage unter www.odenwaldmobil.de zur Verfügung.)

4.9    Mitnahmefahrten können auf den im Buchungssystem hinterlegten Strecken angeboten werden. Als Start- und Endpunkt einer Mitnahmefahrt nutzt das Buchungssystem immer Haltestellen des öffentlichen Linienverkehrs, die mit Haltestellenzeichen Nr. 224 StVO gekennzeichnet sind. Eine Fahrwegbindung besteht nicht. Auf Wunsch des Mitfahrers und Einwilligung des Mitnahmeanbieters kann der Ausstieg auch außerhalb von Haltestellen erfolgen.

4.10    Das Angebot des Mitnahmeanbieters hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a.    Start- und Zielhaltestelle des Angebots,
b.    Anzahl der angebotenen freien Sitzplätze im Fahrzeug,
c.    ob Tiere, Gepäck, ein Fahrrad, ein zusammenklappbarer Rollstuhl , Rollator oder Kinderwagen mitgenommen werden können,
d.    ob Kinder mit Kindersitzpflicht mitgenommen werden können

4.11    Mitnahmefahrten können zu jeder Zeit angeboten werden. Dabei ist ein zeitlicher Vorlauf von mindestens 60 Minuten zu beachten, der der Buchungsfrist für den Mitfahrer entspricht. Die Anmeldung einer Mitnahmefahrt muss daher spätestens bis 60 Minuten  vor dem beabsichtigten Abfahrtszeitpunkt der Mitnahmefahrt abgeschlossen sein.

4.12    Ein Mitnahmeanbieter kann wählen, ob der Abfahrtszeitpunkt seiner Fahrt auf einen festen Zeitpunkt festgelegt oder innerhalb eines von ihm bestimmten Zeitfensters verschiebbar ist.
Bei flexiblen Abfahrtszeiten wird der tatsächliche Abfahrtszeitpunkt dann vom Fahrtwunsch des ersten Mitfahrers bestimmt, der die angebotene Mitnahmefahrt bucht.

4.13    Dem Mitfahrer werden im Buchungsportal mindestens die folgenden Informationen über die angebotene Mitnahmefahrt angezeigt:

a.    Name des Mitnahmeanbieters,
b.    Typ des Fahrzeugs, das für die Mitnahmefahrt eingesetzt werden soll,
c.    Profilfoto des Mitnahmeanbieters (falls vom Mitnahmeanbieter zur Verfügung gestellt wurde),
d.    durchschnittliche Bewertung des Mitnahmeanbieters und Bewertungskommentare,

4.14    Mitnahmefahrten sind entsprechend der vorher gemachten und den Mitfahrern übermittelten Informationen durchzuführen. Es dürfen nur Mitfahrer befördert werden, die die betreffende Fahrt vorab gebucht und eine Bestätigung hierfür erhalten haben.

4.15    Mitnahmeanbieter können angeben, dass ihre Mitnahmeangebote nur von gleich-geschlechtlichen Mitfahrern gebucht werden können.

4.16    Mitnahmeanbieter erhalten nach der Abgabe ihres Angebots eine entsprechende Bestätigung. Sie werden benachrichtigt, sobald ihre angebotene Mitnahmefahrt vom ersten Mitfahrer gebucht wurde. Bei zeitlich flexiblen Angeboten erhalten sie mit dieser Benachrichtigung auch die Information über den tatsächlichen Abfahrtszeitpunkt.

4.17    Der Anbieter ist an sein Mitnahmeangebot gebunden, solange es im Buchungsportal eingestellt ist. Er ist jederzeit berechtigt, das Angebot ohne Angabe von Gründen aus der Datenbank zu löschen, solange dieses noch nicht von einem Mitfahrer gebucht wurde.

4.18    Der Mitnahmeanbieter verpflichtet sich, angebotene Mitnahmefahrten nur so lange aufrecht zu halten, wie sie von ihm auch tatsächlich durchgeführt werden können. Falls der Mitnahmeanbieter von ihm angebotene Mitnahmefahrten nicht mehr durchführen kann oder möchte, ist er verpflichtet, diese unverzüglich über das Buchungsportal oder die MobilitätsZentrale der OREG zu stornieren.

4.19    Wurde die angebotene Mitnahmefahrt bereits von einem Fahrgast gebucht, kann der Anbieter diese nur stornieren, wenn ihm die Durchführung der Fahrt infolge Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen nicht möglich ist. Die Absage muss spätestens 60 Minuten vor der geplanten Mitnahmefahrt erfolgen. Bei Stornierung eines bereits gebuchten Mitnahmeangebots informiert der Mitnahmeanbieter die OREG per E-Mail oder Anruf in der MobilitätsZentrale unverzüglich über den Grund der Stornierung. Storniert ein Mitnahmeanbieter wiederholt bereits gebuchte Mitnahmefahrten, behält sich die OREG das Recht vor, den Mitnahmeanbieter von der Abgabe weiterer Angebote für Mitnahmefahrten auszuschließen.   

4.20    Liegt ein wichtiger Grund vor (z.B. in der Person des Mitfahrers), kann der Anbieter die Durchführung einer gebuchten Mitnahmefahrt unmittelbar vor Fahrtantritt ablehnen. Der Anbieter hat die Ablehnung unverzüglich der OREG per E-Mail mitzuteilen. Bei häufigen Absagen kann die OREG den Anbieter von weiteren Mitnahmeangeboten ausschließen.

4.21    Der Mitnahmeanbieter erhält 60 Minuten vor Beginn einer Mitnahmefahrt über einen vom ihm bestimmten Kommunikationskanal (E-Mail oder App oder beides) die Bestätigung zur Durchführung der Fahrt. Dazu erhält er folgende Informationen:

•    Startdatum und –uhrzeit der Mitnahmefahrt,
•    Gesamtlänge der Mitnahmefahrt,
•    Erwartete Dauer der Mitnahmefahrt,
•    Abfolge der anzufahrenden Haltestellen mit den geplanten Abfahrtszeiten,
•    Höhe der zu erwartenden Gutschrift
•    Informationen zu jeder angefahrenen Haltestelle:
-    Anzahl ein- und aussteigende Mitfahrer,
-    Anzahl benötigter Sitzplätze,
•    Information zu jedem angemeldeten Mitfahrer:
-    Name des Mitfahrers,
-    Profilfoto des Mitfahrers (falls vom Mitfahrer zur Verfügung gestellt),
-    Anzahl weiterer, vom Mitfahrer mit angemeldete Personen,
-    mitzunehmende Sachen und Tiere,
-    mitzunehmende Kinder mit Kindersitzpflicht,
-    Anschlusssicherungsinformationen

4.22    Die mit dem Fahrauftrag erhaltenen Anschlusssicherungsinformationen weisen den Mitnahmeanbieter darauf hin, ob und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt Mitfahrer ggf. vor der Mitnahmefahrt mit einem ÖPNV-Angebot an einer Haltestelle ankommen und / oder nach der Mitnahmefahrt abfahren möchten. Die Hinweise haben für den Mitnahmeanbieter rein informativen Charakter.

4.23    Der Mitnahmeanbieter bestätigt den Fahrauftrag spätestens 10 Minuten nach dessen Eingang per E-Mail, App oder Telefonanruf in der MobilitätsZentrale, oder er lehnt den Auftrag aus wichtigen Gründen ab. Wenn die Bestätigung des Mitnahmeanbieters innerhalb der in Satz 1 genannten Zeitspanne ausbleibt oder der Auftrag explizit abgelehnt wird, übernimmt die MobilitätsZentrale die Aufgabe, eine Ersatzbeförderung für die Mitfahrer zu organisieren. Bei Ablehnen des Fahrauftrags informiert der Mitnahmeanbieter die OREG per E-Mail oder Anruf in der MobilitätsZentrale unverzüglich über den Grund der Ablehnung. 

4.24    Eine Stornierung einer vom Mitnahmeanbieter bereits bestätigten Mitnahmefahrt kann dann nur noch im Falle von unverschuldeten Ausnahmefällen durch unmittelbare telefonische Benachrichtigung der MobilitätsZentrale erfolgen.

4.25    Der Anbieter trägt die Verantwortung dafür, dass er eine Stunde vor dem Starttermin einer von ihm angebotenen Mitnahmefahrt und während der Mitnahmefahrt über das von ihm bei der Registrierung benannte Mobiltelefon erreichbar ist und sein Mobiltelefon entsprechend einsatzfähig ist.  

4.26    Der Mitnahmeanbieter ist verpflichtet, die von ihm bestätigte Mitnahmefahrt, wie im Fahrtauftrag vorgesehen, durchzuführen.

4.27    Die OREG leistet keine Gewähr für die Übereinstimmung der vom Mitfahrer bekundeten Angaben mit den tatsächlichen Begebenheiten am Abfahrtsort. Dies gilt auch für die Identität der im Fahrauftrag genannten Mitfahrer, deren Geschlecht und den an den Abfahrtsorten tatsächlich erscheinenden Personen. Der Mitnahmeanbieter ist verpflichtet, die Richtigkeit der Informationen, insbesondere die Identität der an den Abfahrtsorten erscheinenden Mitfahrer, selbstständig zu prüfen. Die OREG haftet nicht für das Verhalten der Mitfahrer und der von ihnen mit angemeldeten Personen und für von diesen verursachten Schäden.

4.28    Der Mitnahmeanbieter prüft die Identität des Mitfahrers durch die ihm vorzulegende Kundenkarte und die Buchungsbestätigung über die Mitnahmefahrt. Zu seiner eigenen Legitimation gibt er dem Mitfahrer auf Anforderung Einsicht in seinen Fahrtauftrag.

4.29    Der Mitnahmeanbieter erhebt von dem Mitfahrer keinen Fahrpreis, da dieser über das Buchungsportal vom Mitfahrer gezahlt und nach näherer Bestimmung in Kapitel 6 an den Mitnahmeanbieter weitergeleitet wird.

4.30    Besondere Vorkommnisse und Umstände, die die Durchführung der Mitnahmefahrt stören, sind der OREG unverzüglich vom Anbieter per E-Mail zu melden. Die OREG stellt dazu auf ihrem Mobilitätsportal www.odenwaldmobil.de ein Kontaktformular zur Verfügung, das per E-Mail an info@odenwaldmobil.de zu senden ist.

4.31    Der Mitnahmeanbieter darf vertrauliche Informationen bezüglich der Mitfahrer nicht an Dritte weitergeben.

4.32    Der Mitnahmeanbieter kann von der OREG von der Nutzung des OREG-Mitnahmesystems temporär oder dauerhaft ausgeschlossen werden, wenn er gegen die vereinbarten Nutzungsregelungen verstößt.


5.    Regelungen für Mitfahrer

5.1
    Jede natürliche Person, die mindestens 14 Jahre alt ist, kann als Mitfahrer Mitnahmefahrten buchen. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Jugendliche nur Mitnahmefahrten in Anspruch nehmen, die bis 22 Uhr (Ausschlusszeit) beendet sind.

5.2    Die Möglichkeit, auf dem Mobilitätsportal Mitnahmefahrten zu buchen, steht jeder Person nach Ziff. 5.1 nach erfolgreicher Registrierung für einen Zugang zum Mobilitätsportal offen. Die Registrierung kann in dem hierfür eingerichteten Anmeldeportal unter vollständiger und richtiger Angabe der dort als verpflichtend gekennzeichneten Daten oder auch über die MobilitätsZentrale mit Hilfe eines Registrierungsformulars beantragt werden

5.3    Um eine Mitnahmefahrt buchen zu können, gibt der Mitfahrer seine Start- und Zielhaltestelle / -adresse, seine Wunschabfahrtszeit, die Zahl weiterer Personen und Sachen, die er mitbefördern möchte, an. Bei den mit zu befördernden Sachen kann es sich um

a.    Gepäck,
b.    einen zusammenklappbaren Rollstuhl,
c.    einen zusammenklappbaren Rollator,
d.    einen zusammenklappbaren Kinderwagen,
e.    Tiere
f.    oder ein Fahrrad

handeln.

5.4    Wenn weitere Personen zur Beförderung mit angemeldet werden, müssen diese nicht im Buchungsportal registriert sein.

5.5    Kleinkinder werden bei einer Mitnahmefahrt in Begleitung des buchenden Mitfahrers mit befördert. Die für Kleinkinder nötigen Kindersitze müssen von dem buchenden Mitfahrer selbst zur Fahrt mitgebracht werden. Für die Tauglichkeit und Zulässigkeit der Kindersitze nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Mitfahrer verantwortlich und haftet hierfür auch.

5.6    Der Mitfahrer erhält eine Übersicht über die zu seinem Fahrtwunsch passenden Mitnahmefahrten. Hierbei werden nur Mitnahmefahrten angegeben, die mindestens 60 Minuten nach der aktuellen Uhrzeit starten. Nach 20.00 Uhr werden für den nachfolgenden Tag nur Mitnahmefahrten angegeben, die nach 6.00 Uhr starten. Die Anzeigen der Mitnahmeangebote werden bei Mitfahrern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf Angebote beschränkt, die spätestens um 22.00 Uhr beendet sind.

5.7    Zu dem Mitnahmeangebot wird dem Mitfahrer ein Fahrpreis vorgeschlagen, den dieser mit der Buchung der Mitnahmefahrt akzeptiert. Einzelheiten dazu regelt Kapitel 6.

5.8    Die Buchung einer Mitnahmefahrt gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Mitfahrer eine Bestätigung der Anmeldung erhalten hat bzw. wenn der Fahrpreis vom internen Verrechnungskonto abgebucht wurde.

5.9    Mit der Buchung einer Mitnahmefahrt nimmt der Mitfahrer das Angebot des Mitnahmeanbieters zum Abschluss eines konkreten Beförderungsvertrages an. Mit der abgeschlossenen Buchung kommt der Beförderungsvertrag mit dem Anbieter der Mitnahmefahrt zustande.

5.10    Die Stornierung von Mitnahmefahrten kann bis spätestens 60 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn einer Mitnahmefahrt erfolgen.

5.11    Dem Mitfahrer werden 60 Minuten vor Beginn der Mitnahmefahrt über einen von ihm bestimmten Kommunikationskanal (E-Mail oder Systemnachricht in der App) die nötigen Fahrtinformationen zu dieser Mitnahmefahrt zugesandt. Hierzu gehören u.a. der genaue Beförderungszeitpunkt, der Name des Mitnahmeanbieters und das Kfz-Kennzeichen des für die Mitnahmefahrt vorgesehenen Fahrzeuges. Hat ein Mitfahrer keinen Kommunikationskanal bestimmt und können ihm die nötigen Fahrinformationen nicht automatisch mitgeteilt werden, hat er die Möglichkeit, sich die Informationen durch einen Anruf bei der MobilitätsZentrale zu besorgen. Der Mitfahrer kontrolliert die erhaltenen Fahrtinformationen.

5.12    Die Mitnahmefahrt darf nur vom buchenden Mitfahrer selbst und von ggf. weiteren von ihm mit angemeldeten Personen entsprechend der hier gemachten Angaben angetreten werden. Der Mitnahmeanbieter kann aber auch andere Personen mitnehmen, die sich nicht über das Buchungssystem angemeldet haben.

5.13    Der Mitfahrer begibt sich frühzeitig an die vorgesehene Starthaltestelle, so dass er spätestens zum Beförderungszeitpunkt an der Haltestelle bereitsteht.

5.14    Die OREG leistet keine Gewähr für die Übereinstimmung der Angaben in der Fahrtinformation mit den tatsächlichen Begebenheiten am Abfahrtsort. Dies gilt auch für die Identität des in der Fahrtinformation genannten Mitnahmeanbieters nebst dessen Angabe zu seinem Geschlecht (männlich/weiblich) und dem am Abfahrtsort tatsächlich erscheinenden Mitnahmeanbieter. Der Mitfahrer ist verpflichtet, die Richtigkeit der Informationen, insbesondere die Identität des erscheinenden Mitnahmeanbieters, selbstständig zu prüfen.

5.15    Der Mitfahrer muss zu seiner Legitimation bei der Fahrtdurchführung seine Kundenkarte und die Fahrtinformation mitführen und dem Mitnahmeanbieter bei Fahrtantritt zu Prüfzwecken vorzeigen.

5.16    Falls der Mitnahmeanbieter an der vereinbarten Starthaltestelle nicht erscheint, teilt der Mitfahrer dies der  OREG telefonisch oder per E-Mail mit.

5.17    Der Mitfahrer darf vertrauliche Informationen bezüglich des Mitnahmeanbieters nicht an Dritte weitergeben.

5.18    Der Mitfahrer kann von der OREG von der Nutzung des Informations- und Buchungssystems der OREG temporär oder dauerhaft ausgeschlossen werden, wenn er selbst oder von ihm für Mitnahmefahrten mit angemeldete Personen gegen die vereinbarten Nutzungsregelungen verstößt.


6    Fahrpreis und Vermittlungsgebühr

6.1 
   Für eine zu buchende Mitnahmefahrt schlägt die OREG dem Fahrgast gegenüber einen Fahrpreis vor, den dieser mit seiner Buchung als verbindlich anerkennt. Für die Fahrpreisermittlung nutzt die OREG die Tarifsystematik des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV).

6.2    Ist der registrierte Mitfahrer Inhaber einer im Buchungsportal hinterlegten Wochen-, Monats- und Jahreskarten des RMV-Jedermann- und Ausbildungstarifs, erfolgt die Mitnahmefahrt für ihn kostenlos. Die Zeitkarte ist auf andere, mitangemeldete Personen nicht übertragbar. Inhaber von Zeitkarten zahlen allerdings je Buchung eine Vermittlungsgebühr von 50 €Cent, die mit der Buchung vom internen Verrechnungskonto abgebucht wird.

6.3    Ist der registrierte Mitfahrer Inhaber eines im Buchungsportal hinterlegten Schwerbe-hindertenausweises und einem gültigen Beiblatt, erfolgt die Mitnahmefahrt für ihn kostenlos. Dies gilt auch für einen ggf. notwendigen  Begleiter des Schwerbehinderten. Zu zahlen ist allerdings vom Schwerbehinderten eine Vermittlungsgebühr von 50 €Cent, die mit der Buchung vom internen Verrechnungskonto abgebucht wird. Die Begleitperson ist von der Zahlung der Vermittlungsgebühr befreit.

6.4    Kinder unter 6 Jahre nutzen in Begleitung einer Erwachsenen Person Mitnahmefahrten kostenlos.

6.5    Der zu entrichtende Fahrpreis für den Mitfahrer und alle weiteren von ihm mit angemeldeten Personen wird bei der Buchung von seinem internen Verrechnungskonto abgezogen.

6.6    Steht der notwendige Fahrpreis auf dem internen Verrechnungskonto des Mitfahrers nicht zur Verfügung, kann das Verrechnungskonto unmittelbar bei der Buchung über das Buchungsportal der OREG auf verschiedene Wege aufgeladen werden. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Mitnahmefahrt nicht gebucht werden.

6.7    Die OREG vereinnahmt den Fahrpreis treuhänderisch und leitet diesen, nach Abzug einer Vermittlungsgebühr,  als pauschale Mitnahmeentschädigung in Höhe von 12 €Cent je Besetzt-km an den Mitnahmeanbieter weiter. Die Besetztkilometer errechnen sich aus der gefahrenen Mitnahmefahrt-Strecke, auf der mindestens ein Mitfahrer befördert wird. Die Weiterleitung erfolgt als Gutschrift auf dem internen Verrechnungskonto des Mitnahmeanbieters. Eine Mitnahmeentschädigung in gleicher Höhe erhalten Mitnahmeanbieter, die Mitfahrer mitnehmen, die im Besitz einer RMV-Zeitkarte sind. Die Mitnahmeentschädigung für private Mitnahmeanbieter ist unabhängig von der Anzahl der mitgenommenen Personen.

6.8    Gewerbliche Mitnahmeanbieter erhalten eine Mitnahmeentschädigung in Höhe von 30 €Cent je Besetzt-km und ab der zweiten mitgenommen Person zusätzlich 5 €Cent / Besetzt-km.
 
6.9    Der Mitnahmeanbieter ist für die steuerrechtlich korrekte Behandlung der von der OREG erhaltenen Mitnahmeentschädigung und ggf. der Umsatzsteuer verantwortlich. Auf Wunsch erhält ein Mitnahmeanbieter von der OREG eine Übersicht über die von ihm durchgeführten Mitnahmefahrten einschließlich gezahlter Mitnahmeentschädigungen und ggf. gezahlter Umsatzsteuer innerhalb einer vom Anbieter bestimmbaren Zeitspanne.