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Datenschutzbestimmungen Fahrkartenkontrollen

Datenschutzinformation zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Informationsblatt nach Artikel 13 (DSGVO)
Speicherung von Daten im EBE-Fall

1.    Firma der verantwortlichen Stelle und Anschrift
OREG mbH, Hulster Str. 2, 64720 Michelstadt
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
CTM-COM GmbH
Rolf Mentges
In den Leppsteinswiesen 14
64380 Roßdorf
r.mentges@ctm-com.de

2.    Darlegung des berechtigten Interesses nach DSGVO
Als Besteller von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr hat die OREG mbH ein berechtigtes Interesse daran, dass alle Kunden, entsprechend den aktuell gültigen Beförderungsbedingungen und den Tarifbestimmungen, über einen gültigen Fahrausweis verfügen.
Kunden, die ohne einen gültigen Fahrausweis eine Personenbeförderungsleistung in Anspruch nehmen, können entsprechend der bestehenden Regelungen mit einem erhöhten Beförderungsentgelt belegt werden. Zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und von Vorfalldaten erforderlich.

3.    Erhobene Daten
Folgende Daten bzw. Datenkategorien werden verarbeitet:
•    Name, Vorname
•    Geburtsdatum, Geburtsort
•    Geschlecht
•    Anschrift (Wohnort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer)
•    Vorfalldaten (EBE-Vorfall Nr., Datum, Zeit, Fahrgastposition im Fahrzeug, Beanstandung, Richtung, Kontrollhaltestelle, Einstiegshaltestelle, Ausweisart, Fahrscheinnummer, Ticketart, Bemerkung, Anmerkung Fahrgast, Fahrgastverhalten, Prüfer Nummer, Prüfer Name, Linie)

Bei Minderjährigen unter 14 Jahren werden zusätzlich Vor- und Nachname der / des Erziehungsberechtigten erhoben.

4.    Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können
a)    im Fall der Festsetzung des erhöhten Beförderungsentgelts: eigene Anwälte und Anwälte von Anspruchsgegnern, Inkassounternehmen, Gerichte, Polizei, sonstige Auskunftsberechtigte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen.
b)     im Fall der Belehrung bei Fahrgästen unter 14 Jahren: Mitarbeitern der Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG), die diese zur Aufgabenerfüllung im Rahmen eines Anschreibens an den / die Erziehungsberechtigten benötigen

5.    Betroffene Personen
Kunden, gegen die ein erhöhtes Beförderungsentgelt verhängt wird, bzw. Fahrgäste, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei der Fahrkartenüberprüfung keine gültige Fahrkarte vorzeigen konnten

6.    Speicherdauer
a)    im Fall der Festsetzung des erhöhten Beförderungsentgelts: Die Speicherdauer ergibt sich aus den Regelungen der Abgabenordnung und beträgt 10 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Daten erhoben wurden.
b)     im Fall der Belehrung bei Fahrgästen unter 14 Jahren: Die daten werden nach 6 Monaten zum Quartalsende gelöscht. Die Löschung erfolgt nur dann, wenn keine neuen Fahrpreisnacherhebungen hinzu kommen und alle offenen Vorgänge abgeschlossen sind

7.    Betroffenenrechte
Recht auf Auskunft: Die betroffene Person (Kunde) hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Auskunftsersuche sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.
Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung der Daten, sofern diese nachweisbar fehlerhaft sind.
Recht auf Löschung: Es besteht ein Recht auf Löschung der Daten. Dieses wird durch automatisierte Prozesse umgesetzt. Die Speicherdauer ist unter Punkt 6 beschrieben.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten. Dieses wird durch automatisierte Prozesse umgesetzt.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Es besteht ein Recht darauf, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden.
Recht auf Widerspruch: Es besteht ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Widerspruch führt jedoch nicht automatisch zu einem Verbot der Datenverarbeitung, sondern ist im Einzelfall durch die speichernde Stelle zu bewerten.
Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, zu wenden.