Qualitätsstandards für den ÖPNV im Odenwaldkreis
Zufriedene Kunden sind treue Kunden. Dieser allgemeine Grundsatz im Geschäftsleben gilt auch für den öffentlichen Personennahverkehr. Nur wer mit der Leistung zufrieden ist, fährt auch weiter mit Bussen und Bahnen. Dabei geht der Anspruch des Fahrgastes schon längst über den eigentlichen Beförderungsvorgang hinaus zu einer Verkehrsdienstleistung. Was dem Kunden in welchem Umfange und in welcher Qualität geboten wird, bestimmt der Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger, nicht das Verkehrsunternehmen. Diese „Qualitätsstandards“ werden im Nahverkehrsplan als „ausreichende Verkehrsbedienung“ festgelegt und über Verkehrsverträge mit den Verkehrsunternehmen als Leistungserbringer umgesetzt.
Welche Qualitätsstandards gelten im Odenwaldkreis? Worauf kann sich der Fahrgast verlassen und wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen Fahrgast, Verkehrsunternehmen und Regieebene in ihrem Selbstverständnis als Mobilitätsdienstleister?
Auf der Grundlage des, vom Kreistag beschlossenen, Nahverkehrsplans 2007 soll diese Broschüre über, die im Odenwaldkreis geltende, ÖPNV-Qualität informieren. Ergänzend wird auch auf unsere Information „ÖPNV …. wie funktioniert denn das ? – das kleine 1 x 1 für den ÖPNV im Odenwaldkreis“ hingewiesen.
Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit dem ÖPNV im Odenwaldkreis.
Ihre
Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH
Geschäftsbereich Nahverkehr