Nahverkehrsplan Odenwaldkreis
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Hess. ÖPNV-Gesetz n.F. hat die OREG mbH im Rahmen der Vorgaben des Aufgabenträgers das öffentliche Verkehrsangebot entsprechend den Mobilitätsbedürfnissen weiterzuentwickeln.
Die Rahmenvorgaben des Aufgabenträgers sind im Nahverkehrsplan des Odenwaldkreises beschrieben.
Wettbewerbsverfahren
Gemäß Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft-, Verkehr- und Landesentwicklung vom 27.07.2007 werden Informationen über auslaufende und neu zu erteilende Linienverkehrskonzessionen auf der Homepage der zuständigen Genehmigungsbehörde bereitgestellt.
Kontakt
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.1 - Dezernat Straßen- und Schienenverkehr
Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt
www.rp-darmstadt.hessen.de