CleverCard

Für wen gibt es die CleverCard?

Die CleverCard gibt es für Fahrgäste von 6 bis einschließlich 14 Jahre (Altersnachweis genügt) sowie ab 15 Jahren für Schüler/-innen, Gastschüler/-innen und Austauschschüler/-innen.

Ab 15 Jahren ist bei Vertragsabschluss ein für mindestens sechs Monate gültiger Nachweis zur Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs erforderlich.

Sie besteht aus einer Kundenkarte und 12 Monatswertmarken.

Wann ist der Einstieg in das Angebot möglich und wie lange gilt die CleverCard?

Die CleverCard kann immer zum 1. eines beliebigen Kalendermonats gekauft werden und gilt für 12 aufeinanderfolgende Monate.

Um zum Monatsersten einsteigen zu können, muss der Bestellschein der CleverCard bis zum 10. des Vormonats abgegeben werden.


Wo gilt die CleverCard?


Die CleverCard gilt während der Schulzeit von Montag bis Sonntag zwischen Wohn- und Schulort in den eingetragenen Tarifgebieten.

Die CleverCard gilt in den hessischen Schulferien (ohne bewegliche Ferientage) im gesamten RMV-Gebiet.

Sie gilt in den Übergangstarifgebieten des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) und des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN). Im Bereich dieser Übergangstarifgebiete gilt die CleverCard in den hessischen Schulferien ausschließlich in den von der CleverCard abgedeckten Übergangstarifgebieten.

Wo gibt es die CleverCard?

Die CleverCard ist erhältlich in den RMV-Mobilitätszentralen, den weiteren Vertriebsstellen und für freifahrtberechtigte Schüler in den Schulen und gegebenenfalls im Schulamt der Stadt- oder Kreisverwaltung.


Was kostet die CleverCard?


Der Preis berechnet Sich aus den gewünschten Tarifgebieten.

RMV-Preisliste für die CleverCard.

Der Preis der CleverCard kann im Voraus bar oder durch einmalige Abbuchung unter Gewährung von 2% Skonto bezahlt werden.

Die CleverCard kann auch in Teilbeträgen im Abbuchungsverfahren bezahlt werden. In solchen Fällen wird nur achtmal abgebucht, das heißt die letzten vier Monate bleiben abbuchungsfrei.


Kann die RMV-CleverCard gekündigt werden?


Die CleverCard kann jederzeit gekündigt werden. In solchen Fällen wird der Fahrgast so behandelt, als habe er von Beginn an die regulären Monatskarten des Ausbildungstarifs für die Zeit der Nutzung erworben.


Sonstiges

Die Nutzung der 1. Klasse ist mit einem Zuschlag pro Fahrt oder einer Zuschlag-Zeitkarte möglich.

Die CleverCard ist personengebunden und damit nicht übertragbar. Ein Mitnahmerecht besteht nicht.

Es gelten die Beförderungsbedingungen, die Besonderen Bedingungen für die CleverCard sowie die Tarifbestimmungen.

Es gibt keine Anschlussregelung.