Anschlussfahrkarte

Will der Inhaber/die Inhaberin einer Zeitkarte unter Benutzung dieser Zeitkarte Fahrten über derenGeltungsbereich hinaus durchführen,können vorbehaltlich der Zeitkartenart Fahrkarten für die Gesamtstrecke gemäß Abschnitt A, Ziffer 3.3.1h) der Tarifbestimmungen gelöst werden. Diese gelten nurin Verbindung mit der Zeitkarte zur Fahrt bis zu dem gewünschten Ziel (Anschlussfahrkarte). Die Anschlussfahrkarten sind an den Automatenoder beim Personal gemäß § 5 (3) erhältlich.

Rabattierte Einzelfahrkarten (Anschlussfahrkarten) für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) für Inhaber/Inhaberinnen einer Zeitkarte, die unter Benutzung dieser Zeitkarte über deren Geltungsbereich hinaus Fahrten durchführen wollen. Diese gelten nur in Verbindung mit der Zeitkarte zur Fahrt. Die Höhe der Rabattierung richtet sich nach der Preisstufe der genutzten Zeitkarte. Die Regelung gilt analog für Fahrgäste gem. Ziffer 3.4.5.
Zusätzliche Ermäßigungen werden nicht gewährt.

Ausgeschlossen ist die Nutzung von Anschlussfahrkarten
– zur Weiterfahrt in Übergangstarifgebiete,
– in der Kombination zu Zeitkarten des Übergangstarifs,
– in der Kombination zu Fernverkehrs- Ergänzungskarten,
– in der Kombination zu Tages und Gruppentageskarten,
– in der Kombination zu Kombi-Tickets und Sonderangeboten mit einer zeitlichen Gültigkeit
von unter sieben Tagen und in der Kombination zu Zeitkarten, die keinen Aufdruck der Preisstufe enthalten.